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Vogelabwehr

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Laut Gesetz Nr. 968 vom 27/12/1972 werden die Tauben als „unverfügbares Vermögen des Staates” definiert. Diese Vögel dürfen daher ohne die Erlaubnis der zuständigen örtlichen Gesundheitsämter weder gefangen, noch getötet oder sterilisiert werden.
Trotzdem besteht die Möglichkeit, Tauben, Sperlinge, Möwen und Raben daran zu hindern, sich auf Monumenten, Kirchen oder anderen Gebäuden niederzulassen oder dort zu nisten.
Diese Maßnahmen sind notwendig, da diese Vögel durch ihre ständige Anwesenheit absolut schädlich sind. Dadurch werden nicht nur schwere Schäden an den Strukturen, auf denen sie sich niederlassen, verursacht. Sie sind auch Überträger von Parasiten und zahlreichen ansteckenden Krankheiten, die zumal auch tödlich sein können (Kryptokokkose, Salmonellen, Histoplamose , Ornitose etc..).
General Service srl bietet in diesem Zusammenhang eine Reihe von wirksamen und sicheren Alternativlösungen, um der Invasion durch diese Vögel Einhalt zu gebieten und deren Verscheuchung zu garantieren:
- elektrische Systeme
– Netze zur Vogelabwehr
– Abwehreinrichtungen aus Metall
– Bird Wire